Vergaberichtlinien
Richtlinien für die Vergabe von Stipendien der Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen
Im Rahmen des Stiftungszwecks schreibt die Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen jährlich bis zu zehn Stipendien für einen maximal einjährigen Studienaufenthalt im In- und Ausland aus. Antragsberechtigt für diese Förderung sind Studentinnen und Studenten an Hochschulen des Freistaates Sachsen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich Studierende im Hauptstudium, in der Regel bis zum 31. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Antrages, Graduierte und Promovierende, die ein Thema aus dem wissenschaftlichen Spektrum der Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen bearbeiten wollen.
Dem Stiftungszweck gemäß werden Anträge aus den Fachrichtungen:
- Humanmedizin, Biomedizin,
- Medizinsoziologie, Pflegewissenschaften,
- Ingenieur- und Naturwissenschaften mit den Schwerpunkten Medizintechnik,
- Biotechnik und Biotechnologie,
- Krankenhausbetriebslehre, Gesundheitswissenschaften,
bevorzugt.
Bewerber*innen aus medizinfremden Fachrichtungen müssen den tatsächlichen Bezug ihres Vorhabens zur Medizin und/oder den interdisziplinären gesundheitswissenschaftlichen Ansatz in ihrer Antragstellung nachweisen.
Ausschlaggebend für die Förderung sind deutlich überdurchschnittliche Ausbildungsergebnisse und eine überzeugende akademische Qualifikation, nachgewiesen durch Studienergebnisse und Studienzeit sowie das Niveau und die Durchführbarkeit des Vorhabens.
Bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts an der ausländischen Gastinstitution wird das akademische Auslandsamt der entsendenden Hochschule oder Universität im üblichen Rahmen unterstützend behilflich sein.
Für die notwendigen Absprachen zur Projektdurchführung und insbesondere für die Beschaffung der Arbeitsplatzzusagen seitens der Gastinstitutionen sind die Bewerber*innen selbst verantwortlich. Der Stand der Vorbereitung dieser Aktivitäten sollte im Antrag dokumentiert werden.
Stipendienzweck
Die Stipendien sind primär für Vertiefungsstudien im europäischen sowie außereuropäischen Ausland bestimmt, die im Zusammenhang mit einer Diplomarbeit, einer Promotion oder vergleichbaren Abschlussarbeit stehen. Dadurch soll den Stipendiaten der frühzeitige Erwerb von Erfahrungen im internationalen Forschungsumfeld ermöglicht werden. Die Bearbeitung des Vorhabens kann an einer Hochschule, an einem außeruniversitären Forschungsinstitut oder als Feldforschung erfolgen.
Stipendienlaufzeit
Die Mindestdauer ist ein Semester, vorzugsweise ein Studienjahr.
Stipendienleistungen
Die Stiftung vergibt eine monatliche Stipendienrate für Lebensunterhalt und Unterkunft in Höhe von 500 €, im begründeten Einzelfall maximal 800 €. Erstattet werden auf Nachweis gegebenenfalls anfallende Studiengebühren bis zu einer Höhe von 2.500 € bezogen auf ein Studienjahr,
Reisekosten für eine Hin- und Rückreise vom Heimatort zum Gastinstitut werden auf Nachweis mit maximal 1.000 € pro Studienjahr unterstützt.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind im zuständigen akademischen Auslandsamt beziehungsweise der vergleichbaren Stelle erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Stiftung.
Rechtsanwältin Jana Hennig
Tel.: 0049 351 656 159 16 /-17
e-mail: rahennig@web.de
Weiterhin gehören zum Antrag:
- Bewerbungsformular mit Passbild,
- Lebenslauf,
- eine ausführliche Darstellung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens,
- Diplomurkunde oder Vordiplom und andere Leistungsnachweise,
- Gutachten des Betreuers und fachliche Stellungnahme eines weiteren Hochschullehrers zu dem geplanten Vorhaben
- Sprachzeugnis zur Landessprache des Gastlandes
Auswahlverfahren
Bewerbungen werden über das zuständige akademische Auslandsamt beziehungsweise die vergleichbare Stelle eingereicht. Eine Stellungnahme des zuständigen Studiendekans beziehungsweise der betreuenden Stelle ist erforderlich. Die Auswahl der zugeleiteten Anträge erfolgt durch die Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen.
Termine
Die schriftlichen Bewerbungen nimmt die Geschäftsstelle der Roland Ernst Stiftung für Gesundheitswesen im April eines jeden Jahres entgegen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung per E-Mail sowie schriftlich in dreifacher Ausfertigung per Post ein.
Das Auswahlverfahren durch die Stiftungsgremien erfolgt jährlich bis spätestens Ende September. Die Geschäftstelle informiert im Anschluss an die Entscheidung die Antragsteller*innen.