Die Roland Ernst Stiftung unterstützt vielfältige Projekte zur medizinischen Forschung und Versorgung im Freistaat Sachsen. Die vorhandenen Mittel reichen jedoch nicht, um alle förderungswürdigen Ziele zu unterstützen. Unsere Stiftung ist daher auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Engagieren auch Sie sich bitte mit einer Spende für die Förderung der medizinischen Forschung und Versorgung in Sachsen!
Unsere Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Ihre gesamte Spende ohne Abzüge unserer Arbeit zu Gute kommt. Darüber hinaus ist Ihre Spende auch für Sie steuerlich abzugsfähig!
Zustiftungen
Mit einer Zustiftung – einer Spende in den Vermögensstock – bleibt Ihr Kapital in den Eigenmitteln der Roland Ernst Stiftung auf Dauer erhalten.
Ab einer Zustiftung in Höhe von 2.500 € werden Ihr Name und die Höhe Ihrer Zustiftung im Geschäftsbericht der Roland Ernst Stiftung im Stiftungskapital ausgewiesen.
Zustiftungen werden vom Gesetzgeber in besonderer Weise bevorzugt behandelt und sind über den normalen Spendenabzug hinaus steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung.